Datenschutzerklärung

  • Datenschutz


    Rechtliche Grundlagen

    • Gesetz vom 25.09.1997 über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalgesetz)
    • Verordnung vom 16.04.2013 über den Umgang mit Personaldaten
    • Gesetz vom 10.02.2011 über die Information und den Datenschutz (IDG)
    • Verordnung vom 4.12.2012 zum Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDV)


    Verwendung Ihrer persönlichen Daten

    Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden neben Anrede, Namen und Vornamen weitere übliche Korrespondenzdaten wie Postanschrift, E-Mailadresse und Telefonnummern im E-Recruitingsystem gespeichert. Bewerbungsunterlagen (wie Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome sowie Arbeitszeugnisse) werden ebenfalls erfasst.
    Diese Daten werden ausschliesslich im Rahmen Ihrer Bewerbung gespeichert, ausgewertet, bearbeitet oder intern weitergeleitet. Zugang zu Ihren Daten haben nur zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HR-Beratungen und des Dienstleistungszentrums Personal (DLZ), sowie die für den Rekrutierungsprozess verantwortlichen Vorgesetzten. Der Kanton Basel-Landschaft nimmt für das Bewerbungsmanagement die Dienste der Firma umantis AG in Anspruch. Der Dienstanbieter ist vertraglich dazu verpflichtet, die ihm im Auftrag des Kantons Basel-Landschaft anvertrauten Information vertraulich zu behandeln. In keinem Fall werden Ihre Daten an andere Unternehmen oder Personen ausserhalb der kantonalen Verwaltung weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.
    Die Daten können für statistische Zwecke verwendet werden. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind dabei nicht möglich.



    Auskunftsrecht

    Bei der im Stelleninserat bezeichneten kantonalen Verwaltungseinheit können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie bearbeitet werden.
    Sie haben bei einer elektronischen Bewerbung jederzeit die Möglichkeit, auf Ihre Daten zuzugreifen, diese zu ändern oder zu löschen.



    Aufbewahrung und Vernichtung der Daten durch die Verantwortlichen der kantonalen Verwaltung

    Daten von nicht berücksichtigten Stellenbewerberinnen und –bewerbern werden nach Ablauf von 3 Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Bei Initiativbewerbungen werden die Daten erst nach Ablauf von 6 Monaten nach Eingang der Bewerbung gelöscht. Es erfolgt keine Mitteilung über die Löschung der Daten.
    Wenn Sie aufgrund einer Bewerbung eine Arbeitsstelle in der kantonalen Verwaltung antreten, werden Ihre Bewerbungsunterlagen zu Ihrem Personaldossier gelegt.



    Sicherheitsmassnahmen zum Schutz Ihrer Daten

    Zur Gewährleistung der Datensicherheit wurden auf organisatorischer und technischer Ebene angemessene Massnahmen getroffen.